Die Umzingelung des Kiebitzgrundes mit Windkraftanlagen wird konkreter
Nach der Genehmigung zum Bau je einer ersten Windkraftanlage in den Windvorrangflächen FD 20 und FD 22 plant HessenForst kurzfristig seine Waldflächen in den Vorranggebieten FD 16, FD 20 und FD 22 an Projektierer zu vermarkten. Da HessenForst in diesen Flächen die größten Waldflächen bewirtschaftet, ist voraussichtlich mit einer neue Dynamik in der Erschließung und dem Bau weiterer Windräder um den Kiebitzgrund und der Marktgemeinde Burghaun zu rechnen. Durch das erleichterte Genehmigungsverfahren solcher Anlagen, zukünftig OHNE Umweltverträglichkeitsprüfung und OHNE artenrechtliche Prüfung von Vogelvorkommen, läuft der Genehmigungsprozess fast ohne Kenntnisnahme und Einflussmöglichkeiten von uns, Naturschutzverbänden und der Marktgemeinde Burghaun ab. Damit müssen wir von einem weiteren kurz- bis mittelfristigen Zubau unseres Lebensraums mit Windrädern ausgehen.
(Karte: Windkraftausbau Kiebitzgrund Stand 08-2023)
Eine Energiewende ist erstrebenswert, allerdings ohne die massive und konzentrierte Zerstörung von Natur- und Lebensräumen um unsere Heimat.
Pro Lebensraum Kiebitzgrund e.V.