Wiesenknopf-Ameisenbläuling
im Kiebitzgrund
Artenhilfsmaßnahme
Zum Schutz und Erhalt der Schmetterlingsart im Kiebitzgrund
Seit etwa dem Jahr 2018 befasst sich unser Verein mit der Schmetterlingsart „Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“.
Dieser nach FFH-Richtlinien besonders geschützte Schmetterling befindet sich auf der Roten Liste Hessen in der Einstufung als „gefährdet“.
Derzeit ist er im Kiebitzgrund noch vereinzelt in kleinteiligen Strukturen zu finden. Er hat einen sehr speziellen und beeindruckenden Entwicklungszyklus. An ihm lässt sich beispielhaft die Abhängigkeiten und Wechselwirkung innerhalb von Ökosystemen erkennen.
Wie der Name bereits ausdrückt, ist der Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf die Wirtspflanze Großer Wiesenknopf angewiesen. Er ernährt sich von diesem und kann sich nur über diese Pflanze durch die Eiablage reproduzieren. Der Große Wiesenknopf seinerseits bevorzugt wechselfeuchte Standorte. Dies sind i.d.R. Nass- und Moorwiesen. Im Kiebitzgrund ist sein Hauptverbreitungsgebiet entlang der Schwarzbach bis in das Große Moor bei Großenmoor hinein. Wobei er im Moorbereich selbst nur vereinzelt anzutreffen ist. Als Spätblüher tritt er bei uns erst ab Anfang Juli in Erscheinung, ist extrem schnellwüchsig und erreicht in kurzer Zeit Wuchshöhen von über 1 m. Als Futterpflanze ist er in der Landwirtschaft eher unerwünscht.
Der Rückgang des Großen Wiesenknopfes ist im Kiebitzgrund besonders zurückzuführen auf
- Strukturveränderung und Nutzungsintensivierung innerhalb unserer Landwirtschaft mit bis zu 4 Mahdterminen im Jahr
- Flächenverluste durch Besiedelung und Infrastruktur
Der geplante Bau der ICE-Neubaustrecke Fulda-Gerstungen führt mit seinen Brückenbauwerken mitten durch eine markantes Vorkommen von Großem Wiesenknopf und Schmetterling. - Der Anspruch der Bevölkerung an eine „saubere und aufgeräumte“ Landschaft führt zu verstärkten Mäh- und Mulchaktivitäten, sowohl von privater wie auch öffentlicher Seite. Gerade die bisher noch verbliebenen Gräben und Feldrandstreifen werden besonders im Hochsommer großflächig gemulcht. Der Große Wiesenknopf kommt somit nicht mehr zur Samenbildung und Abreife.
- Der sich verstärkende Klimawandel verändet die Vegetationsperioden und trocknet diese feuchten besonderen Standorte weiter aus.
Eine weitere Besonderheit des Schmetterlings ist die Bindung an das Vorhandensein der Roten Knotenameise. Neben der Futterpflanze muss auch diese Ameisenart im Umfeld vorhanden sein und die Schmetterlingslarve aufnehmen und versorgen.
Der Schmetterling Wiesenknopf-Ameisenbläuling weist selbst auch markante Lebensweisen auf, die ihn deutlich von anderen Arten unterscheiden und das Überleben der Population nicht gerade erleichtern.
- Er hat eine nur sehr kurze Lebensphase von unter einer Woche.
- Er hat nur einen einmaligen jährlichen Reproduktionszyklus.
- Er hat nur einen sehr begrenzten Aktionsradius. Die deutliche Mehrzahl der Schmetterlinge bewegen sich in einem Radius von bis zu 100 m
Die Artenschutzmaßnahme:
Im August 2024 führten wir erste Gespräche mit der Marktgemeinde Burghaun bezüglich exponierter gemeindeeigener Flächen entlang der Schwarzbach. Die Flächen wurden nicht genutzt und drohten weiter zu verbuschen. Der Bewuchs entzog dem vorhandenen Wiesenknopf Raum und Licht zur Entfaltung. Die Fläche war mittelfristig für die Arterhaltung von Wiesenknopf und Schmetterling stark gefährdet. Es erfolgten weitere Abstimmungen und Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda. Als Ergebnis soll der sich bereits natürlich gebildete Auenwald entlang der Schwarzbach erhalten bleiben. Einem Freischnitt zwischen Alleenstraße und Auenwald wurde zugestimmt. Die Fachbehörde empfahl die Einbeziehung der Fläche jenseits der Schwarzbachbrücke Richtung Hechelmannskirchen.
Besondere Herausforderung des Eingriffes war die Tätigkeit möglichst im Winter bei gefrorenem Boden durchzuführen. Damit sollte eine Bodenverdichtung verhindert werden und somit keine Beeinträchtigung der Ameisen. Entgegen dem eigentlichen Verhalten der Ameisen ihre Nester im Boden anzusiedeln, befinden sich auf den zu behandelten Flächen 45 Ameisenhügel mit einer Höhe von 40-80 cm. Somit musste die Tätigkeit umsichtig, überwiegend händisch und mit leichtem Geräte erfolgen. Da es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, war die Vorlage von 3 Angeboten von entsprechenden Fachfirmen notwendig. Ein aufwendiger und zeitraubender Prozess, welcher dennoch ein gutes Ende fand.
Die Arbeiten wurden zeitgerecht, sehr umsichtig und schonend durchgeführt. Der ausführenden Fachfirma gilt unser Dank für die fristgerechte und sehr schonende Umsetzung.
Informationen und Hinweise:
- Der Große Wiesenknopf
– Pflanzenbeschreibung unter Wikipedia - Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling
– Artensteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz - Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling
– Artbeschreibung des Schmetterlings unter Wikipedia - Flyer über Falter und seine Lebensweise
– Herausgeber: Regierung von Unterfranken
– In gedruckter Form an der Bildtafel von Juni bis Mitte September erhältlich - Antrag und Beschreibung der geplanten Artensschutzmaßnahme
– Projektbeschreibung zur Beantragung der Maßnahme mit Bebilderung - Flächenplan Dorfeingang Langenschwarz
– Flächenkulisse mit Hinweisen - Flächenplan Brücke Kreisstraße Richtung Hechelmannskirchen
– Flächenkulisse mit Hinweisen - Ergebnisse der Flächenkartierungen
– Im Jahre 2022
– Im Jahre 2024
– Im Jahre 2025 (Karte mit Kurzfassung)
– Im Jahre 2025 (Langfassung mit Erläuterungen und Statistiken) - Vorstellung der Artenschutzmaßnahme am 20. Juli 2025 im Rahmen einer Wanderung:
News aus Internetauftritt Verein
Pressebericht im „WIR“:
WIR vom 02.07.2025 Seite 7
Pressebericht im „Schlitzer Bote
Schlitzer Bote Fr 01.08.2025 – 9 - Bilder & weitere Erläuterungen:
– Durchführung der Artenschutzmaßnahme
– Beschädigte Ameisenhügel
– Beschilderung der Nutzungseinschränkung
– Bildtafel - Flächennutzung mit ihren Vor- und Nachteilen
– Mulch- und Mäharbeiten – entscheidend ist der Zeitpunkt
– Beweidung durch Kühe, Schafe und Ziegen (Die Menge macht das Gift!)
Durchführung der Artenschutzmaßnahme im Februar 2025
Bei klirrender Kälte rückte die Fachfirma mit leichtem Gerät zur Durchführung der Arbeiten an. Die Witterung hätte mit einem tief gefrorenen Boden nicht besser sein können.
Zunächst wurde die Verbuschung beseitigt. Im Anschluss per Freischneider die Ameisenhügel frei gelegt und zum Abschluss die Fläche gemulcht. Das Mulchgut wurde in Handarbeit zusammen getragen und abgefahren.
So sah die Fläche nach der Bearbeitung aus:
Das Astwerk entlang der Bach musste ebenfalls zurück geschnitten werden.
Jetzt ragten auch die Ameisenhügel auf der Fläche heraus, welche vorher im hohen Bewuchs unter gingen.
Beschädigte Ameisenhügel Ende Mai 2025
Die Beschädigungen deuten auf den im Gebiet weit verbreiteten Grünspecht hin. Seine Spezialität sind bodenlebende Ameisen. Er sorgt für einen natürlichen Ausgleich der dominierenden Ameisen.
Nachdem alle rechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung einer Bildtafel erfüllt waren ging es an die Umsetzung.
In Eigenleistung erweitert der Verein die Stellfläche für die Bildtafel. Hierzu musste der Hang neu abgefangen werden um ausreichend Platz außerhalb der Verkehrsfläche zur Betrachtung der Informationen zu gewinnen. Steine und Schotter stellte die Marktgemeinde Burghaun unentgeltlich zur Verfügung. Die Finanzierung sollte im Rahmen der Artenschutzmaßnahme von der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel erfolgen.
Gerhard Lesch beim Aufstellen des Gerüstes für die Bildtafel
Timo Walter beim anbringen des Daches

Neu erstellte Bildtafel mit Prospektständer und näheren Erläuterungen zur Lebensweise des „Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling“.
Beschilderung der Nutzungseinschränkung
Diese Schilder stehen an exponierten Flächen im Kiebitzgrund von Juni bis September. Sie sollen um Rücksichtnahme für den Schmetterling und insbesondere der Wirtspflanze, dem Wiesenknopf, werben.
Es handelt sich ausschließlich um öffentliche Flächen (Gräben und Wegränder) deren Nutzung eigentlich nur dem öffentlichen Eigentümer zu steht.
Flächennutzung und Bearbeitung mit Vor- und Nachteilen
Straßen- und Wegeränder, Gräben, Böschungen, Sukzessionsflächen usw., i.d.R. in öffentlichem Besitz:
In unserer intensiv genutzten Agrarlandschaft sind dies die Flächen, auf denen sich solche Artspezialisten wie die Bläulingsschmetterlinge mit ihren Wirtspflanzen und Ameisen noch zurückziehen und damit bis jetzt überleben konnten. Selbst kleinste Flächen werden hier genutzt, um das Überleben der Art zu erhalten. Daher ist es ganz besonders wichtig, dass diese wenigen Flächen in einem Biotopverbund erhalten bleiben. Die Schmetterlingsart ist sehr ortstreu und legt einen nur sehr begrenzten Flugradius zurück. Ebenso ist der Lebenszyklus auf wenige Tage beschränkt. Somit reicht die Mulchung eines von dem Schmetterling genutzten Feldweges oder Grabens aus, diese Strecke bei ungünstigen Rahmenbedingungen nicht mehr überwinden zu können. Der bisher vorhandene Habitatverbund entlang der Schwarzbachaue von der Kreisgrenze bis zum „Großen Moor“ sollte daher erhalten bleiben.
Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, der Funktionstüchtigkeit und Vermeidung des Zuwuchses/Verbuschung bedürfen auch solche Flächen unserer Kulturlandschaft einer gewissen Pflege und Bearbeitung. Hier ist es für den Wiesenknopf und den Wiesenknopf-Ameisenbläuling überlebenswichtig, dass die notwendigen Arbeiten außerhalb des Lebenszyklus von Oktober bis Ende Mai eines Jahres durchgeführt werden.
Einen besonderen Dank an die Mitarbeiter unserer Straßenmeisterei, die dies im Kiebitzgrund im Jahr 2025 in vorbildlicher Weise in den sensiblen Streckenabschnitten beachtet haben.
Auch die Mitarbeiter der gemeindlichen Grünpflegeabteilung waren in 2025 deutlich zurückhaltender bei ihren sommerlichen Mulcharbeiten.
So sollte es eigentlich nicht aussehen:
Wegrand und Graben trotz Hinweisschild im Sommer gemäht.
Auch diese lange Mulcharbeit im Hochsommer über den gesamten öffentlichen Weg bis tief in den Bachgraben trägt nicht zur Arterhaltung bei und vernichtet wichtigen Lebensraum für vielerlei Insekten.
Vorbildliches Verhalten
Hier sehen wir eine Fläche, auf der ein Landwirt in vorbildlicher Weise einen Randstreifen seiner Fläche in der Blütezeit des Großen Wiesenknopfes nicht gemäht hat. Ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung einer Nische im Grabenbereich dieses wichtigen Standortes. Dieser Randstreifen sollte zu den ersten und dem letzten Mähtermin weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, damit der Wiesenknopf als Spätblüher ausreichend Raum und Licht zur Entfaltung im Sommer erhält.
Beweidung durch Kühe, Rinder, Schafe und Ziegen
Die Fachpresse lehnt in Bezug auf die Erhaltung des Großen Wiesenknopfes eine Beweidung der Flächen tendenziell ab. Eine hohe Besatzdichte und lange Verweildauer kann natürlich zu einer hohen Bodenverdichtung und Vernichtung der Ameisenbestände führen. Bei einer schonende Beweidung mit angepassten Viehbeständen und nicht zu langer Verweildauer sollte der Erhaltungszustand allerdings immer noch günstiger sein als bei einer intensiven Silagenutzung, bei der der Bestand an Wiesenknopf früher oder später gänzlich verschwunden sein wird.
Die Menge macht das Gift!
Es wäre wünschenswert, wenn die Landwirte in der Sommernutzung ihre Einzäunung etwas zurück setzen würden, sodass im Randbereich, die häufig an Gräben oder Wege anschließt, eine Fläche für die ungehinderte Entwicklung und Blüte des Wiesenknopfes erhalten bleibt. Der Schmetterling wird diese Nische im Randbereich dankend annehmen.
